Freitag, 20. April 2012

Das Landgericht Hamburg senkt den Daumen über YouTube

Als YouTube–User will ich gar kein Urheberrecht verletzen. Ich will auch YouTube nicht in die unangenehme Lage versetzen, für mich geradestehen zu müssen. Wenn ich also ein eigenes Video, meinetwegen drei Minuten Donaulandschaft, mit Musik untermalen will, muss ich wissen, ob die von mir gewählte Musik GEMA-frei ist oder nicht. Es soll ja wirklich noch Stücke geben, über die GEMA keine Verfügungsgewalt hat.

Also ist es nur recht und billig, dass die  Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte eine Veröffentlichung aller, aber auch wirklich aller und auf die Minute aktualisierten, von ihr urheberrechtlich geschützten Titel vornimmt. Und dieser Zugriff muss für jeden gutmeinenden Benutzer mit einem Klick zu bewerkstelligen sein. Titel, oder Interpret, oder Komponist eingeben und die Antwort „Zugelassen“ oder „Nicht zugelassen“ muss eine klare, von jedermann ausführbare Angelegenheit sein.

Erst dann sollte die GEMA ahnungslose YouTube-Aktivisten kriminalisieren. Ich kenne einen Benutzer, dem hat man ein wirklich hervorragendes Video  (sowohl mit geschichtlichem als auch kulturellem Wert) gesperrt, nur weil er ein paar Minuten GEMA-Musik dazumixte, die ihm einfach gefallen hat und auch wirklich zu seinem Werk passt. Natürlich hatte er keine Ahnung, dass er angeblich etwas Rechtswidriges begangen haben sollte. Da bleibt mir nur die Frage: Wer hat von dieser Sperrung profitiert? Am wenigsten die Kultur! Denn dieses Video hatte wirklich etwas zu erzählen. Im schlimmsten Fall, hätte dieser Musikausschnitt jemand gefallen und er hätte sich eine CD mit dem ganzen Stück gekauft.

Die Störer-Haftung YouTubes dürfte somit erst dann wirken, wenn GEMA seiner Klarstellungspflicht (die es ja per Gesetz nicht zu haben scheint) auch nachkommt. Aber von so etwas kann ja wohl zurzeit nicht im Entferntesten die Rede sein. Würde man in diesem Streit auch auf verantwortungsbewusste YouTube-Nutzer (es soll sich ja nur um uns Deutsche handeln) setzen, könnte die GEMA ruhig auf ihren Liedern sitzen bleiben und der Streit mit der Video-Plattform wäre nicht erwähnenswert. Aber genau das scheint gar nicht angestrebt zu werden. Strafgelder bringen wahrscheinlich mehr ein.

Und ein solches Gebahren erinnert doch stark an Wegelagerei. Jedenfalls habe ich auf der Internetseite von GEMA keinen konkreten Hinweis auf gebührenpflichtige Musikstücke gefunden. Hier hätte das Landgericht Hamburg auch GEMA in die Verantwortung nehmen können. Es reicht eben nicht, dass nur YouTube für seine Filter erfährt, was GEMA-gebunden und was frei ist. Immerhin fühlen sich durch dieses Urteil auch Millionen deutsche Nutzer kriminalisiert – für ihre so lieb gewonnene Freizeitbeschäftigung.

Anton Potche

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